• 02 Jun 2026
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Zertifikatspflicht für den Innenbereich ab 13.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, hat der Bundesrat den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Freizeitanlagen sowie Restaurants ab dem 13.09.2021 nur noch mit einem gültigen COVID-Zertifikat erlaubt.

Daher müssen unsere Gäste, die künftig in unserem Innenbereich essen möchten, ein Zertifikat vorweisen, welches zusammen mit einem gültigen Personalausweis kontrolliert wird.

Mit freundlichen Grüssen
Familie Kaya